Michael Theis
Virchowstr. 23
51375 Leverkusen
Tel.: 0214 - 31603615
E-Mail: hhs-lev@gmx.de
www.hhs-lev.beepworld.de
Umsatzsteuerbefreit gemäß § 19 UStG
Steuer-Nr. 230/5372/2194

 

Rechtlicher Hinweis

Der Inhalt dieser Seite ist geistiges Eigentum der HHS-LEV. Jegliche Form der Kopie und/oder anderweitiger Nutzung ist verboten und wird rechtlich verfolgt. Sofern nicht anders angegeben sind wir bzw. unsere Lieferanten der Inhaber bzw. der berechtigte Nutzer aller Handelsaufmachungen und allen anderen geistigen Eigentums, das auf dieser Seite wiedergegeben wird bzw. enthalten ist. Sofern nicht vorgesehen, steht Ihnen kein Recht zur Nutzung zu. Auch wird Ihnen keine Lizenz am geistigen Eigentum eingeräumt. Sofern nicht vorgesehen und/oder sonst ausdrücklich schriftlich gestattet, ist die Nutzung oder die Vervielfältigung des geistigen Eigentums, was auch das Kopieren einzelner Passagen/Bilder dieser Seite betrifft, verboten. Auch dieser rechtliche Hinweis ist hiervon betroffen. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere AGBs.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HHS-LEV

§ 1 Angebote – Vertragsabschluss – Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Ausführung des Auftrags zustande. Die in unseren Prospekten, Anzeigen (auch online), Katalogen, Preislisten oder den im Angebot und zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Herstellungs- und Formänderungen des Werkes bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen für den Auftraggeber zumutbar sind.

Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer gemäß § 19 UStG („Kleinunternehmerregelung“). Werden Arbeiten von uns erledigt, so beinhalten unsere Angebotspreise die Anfahrt frei Baustelle in einem Umkreis von 20  km. Wir halten uns an die im Angebot enthaltenen Preise drei Kalendermonate ab Angebotsdatum gebunden.

§ 2 Kreditwürdigkeit

Bei Annahme von Aufträgen setzen wir Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners voraus. Stellt sich heraus, dass dies nicht gegeben war oder spürbar nicht mehr gegeben ist, so sind wir berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen, für weitere Leistungen Vorauskasse gegen Rückgabe aller zahlungshalber hereingenommenen Wechsel und Schecks, Barzahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung früherer Rechnungen in Verzug befindet, bei Rücklastschrift, Schecks oder Wechselprotest oder wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse bekannt wird.

§ 3 Werkleistung und Gefahrübertragung

Abnahmetermine gelten nicht als Festtermine, es sei denn, dass diese ausdrücklich so bezeichnet sind. Teilarbeiten sind in zumutbarem Umfang zulässig und abzunehmen. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und von Ereignissen, die eine Erfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen, Naturereignisse, behördliche Anordnungen und Störung der Verkehrswege – entbinden uns für die Dauer der Behinderung von der Leistung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Auf Anforderung ist unser Auftraggeber verpflichtet zu erklären, ob er wegen der Verzögerung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Leistung besteht. Schadensersatzansprüche sind auch für Verzögerungen, die über die zuvor genannten Grenzen hinausgehen, ausgeschlossen, es sei denn, wir haften für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil unseres Auftraggebers ist damit nicht verbunden. Werden Aufträge auf Abruf nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Abruffrist abgerufen, so sind wir wahlweise berechtigt, entweder auf sofortige Abnahme zu bestehen oder sofort ohne Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt für Abrufaufträge ohne besonders vereinbarte Abruffrist, wenn seit Auftragsbestätigung vier Monate ohne Abruf verstrichen sind. Zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte ist unser Auftraggeber erst berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Werktagen eingeräumt hat.

§ 4 Gewährleistung

Sofort feststellbare Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach Durchführung der Leistung schriftlich zu beanstanden. Erfolgt die Abnahme des Werks, sind spätere Beanstandungen ausgeschlossen. Eventuelle Unregelmäßigkeiten aufgrund der Beschaffenheit des zu bearbeitenden Untergrundes sind nicht immer zu vermeiden und stellen keinen Mangel dar, soweit diese Unregelmäßigkeiten nicht durch uns behoben werden können oder sollen. Wenn ein Werk zur Abnahme bereit ist und der Auftraggeber oder dessen Beauftragter zur Abnahme nicht erscheint, gilt das Werk als abgenommen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Kalendertagen nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Auftraggeber. Greift der Auftraggeber oder dessen Beauftragter in die von uns auszuführenden Leistungen ein, erlischt die Gewährleistung und berechtigt uns, zu Lasten des Auftraggebers unsere Leistungen einzustellen und bereits ausgeführte Leistungen zu verrechnen. Die von uns ausgeführten Leistungen werden nach DIN-Normen und nach Stand der Technik ausgeführt. Eine Abweichung hiervon kann nur eine dafür berechtigte Person durch Gewährleistungsausschluss nach vorheriger Bedenkenanmeldung unsererseits ausgeführt werden.

§ 5 Montageleistungen

Werden von uns Montageleistungen (Verlegung von Fußböden-/belägen, Türenmontage, Treppenrenovierungen, Decken- oder Wandverkleidungen) übernommen, so gehen wir davon aus, dass der Untergrund oder das Vorfinden des Bauvorhabens eine sofortige Montage erlaubt und dass die uns gemachten Aufmaßangaben richtig sind, soweit der Untergrund nicht von uns selbst bearbeitet werden soll und auch das Aufmaß nicht durch uns erstellt werden soll. Kann wegen zu hoher Baufeuchte die Montage/Verlegung nicht ausgeführt werden, verschieben sich die von uns gemachten Terminzusagen. Schadensersatzansprüche können diesbezüglich an uns nicht gestellt werden. Mängel im Untergrund gehen zu Lasten des Auftraggebers, wenn diese nicht von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig zu verantworten sind. Sonderbehandlungen des Untergrunds sowie die Vermessung von Räumen werden von uns nur durchgeführt, wenn diese Leistungen Gegenstand des Auftrags und in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Alle Sonderleistungen werden gesondert berechnet, wenn nichts anderes vorgesehen ist. Mehrkosten infolge unrichtigen Aufmaßes oder unzutreffender Terminangaben seitens des Auftraggebers gehen zu seinen Lasten.

§ 6 Urheberrechte und geistiges Eigentum

Der Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Homepage oder sonstiger Internet-/Papierwerbung und -anzeigen ist unser geistiges Eigentum. Jegliche Form der Kopie und/oder anderweitiger Nutzung ist verboten und wird rechtlich verfolgt. Sofern nicht anders angegeben sind wir bzw. unsere Lieferanten der Inhaber bzw. der berechtigte Nutzer aller Handelsaufmachungen und allen anderen geistigen Eigentums, das auf dieser Seite wiedergegeben wird bzw. enthalten ist. Sofern nicht vorgesehen, steht keinem Dritten (Auftraggeber, Mitbewerber etc.) das Recht zur Nutzung zu. Auch wird Dritten (Auftraggeber, Mitbewerber etc.) keine Lizenz am geistigen Eigentum eingeräumt. Sofern nicht vorgesehen und/oder sonst ausdrücklich schriftlich gestattet, ist die Nutzung oder die Vervielfältigung des geistigen Eigentums, was auch das Kopieren einzelner Passagen/Bilder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie unserer Homepage oder sonstiger Internet-/Papierwerbung und –anzeigen betrifft, verboten.

§ 7 Kündigung

Tritt der Auftraggeber gemäß § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Vertrag zurück, können keine Schadensersatzansprüche an uns gestellt werden.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen werden nach Fertigstellung des Werkes erteilt. Wenn nichts anderes vereinbart wird, sind 30 % des Angebotspreises als Abschlagszahlung spätestens am Tag des Arbeitsbeginns zu zahlen. Weitere 30 % des Angebotspreises werden bei der Hälfte des Werkes fällig und die restlichen 40 % des Angebotspreises (zzgl. eventuell weiterer angefallener Kosten) sind innerhalb der in der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Bei Bauverzögerungen behalten wir uns vor, weitere Abschlagszahlungen zu stellen. Bei nachträglichen Auftragsänderungen während der Bauphase sind wir berechtigt, die Zahlungsbedingungen in Form einer neuen Auftragsänderung nach unserem Ermessen zu ändern. Der Auftraggeber hat diesbezüglich das Recht, eine Auftragsauflösung zu verlangen. In diesem Fall wird das von uns bereits geleistete Werk berechnet. Tritt der Auftraggeber nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung vom Auftrag zurück, so werden 30 % vom Angebotspreis als Stornogebühren erhoben.

§ 9 Erfüllungsort

Ort der Erfüllung ist der Geschäftssitz der HHS-LEV Michael Theis.

§ 10 Schlussbestimmungen

Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung. Änderungen oder Nebenabreden haben schriftlich zu erfolgen.

Verwendetes Bildmaterial
Verputzer / 21990821 - Stefan Körber [fotolia.com]

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